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  • Reflektierende Konturmarkierung - nach Anordnung EHK 48 müssen ab 10.7.11 alle neu registrierte Lastkraftwagen in Rahmen EU mit reflektierende Konturmarkierung bezeichnet. Komplette Tabelle den Kategorien, die unter diese fällern, finden Sie "hier". Reflektierende Konturmarkierung kann nur anteilig sein (Bild 1), völlig (Bild 2), oder nur mit Streifen (Bild 3), aber dass nur in der Fall wenn Form, Konstruktionzusammnesetzung oder Betriebforderungen nicht anteilige oder völlige Ausfürung erlauben. Markierung mit Streifen verwendet mann auch auf Zugfahrzeugkabinen, wo die Zugfahrzeuge mehr als 6000mm Länge haben. Auf Seitenteile kann man weisse oder gelbe Farbe verwenden, auf Heckteile kann man rote oder gelbe Farbe verwenden. (Ausnahme sind die Feuerwehrfahrzeuge auf den kann man auch auf Seiten rote Farbe verwenden.) Reflektierende Konturmarkierungsstreifen müssen nach Forderung EHK 104 genehmigt. In unsere Firma applizieren wir diese Streifen nach EK 48 und verwenden wir homologierte Material nach EHK 104 von Firma 3M und Reflexite. Forderungen für richtige Aplikation auf Fahrzeug nach EHK 48 finden Sie "hier".
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